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Bildung und Teilhabe

Bildungspakt – Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Stadt Nürnberg

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, Bedarfe für Bildung und Teilhabe beantragen können.

Wer kann Bedarfe für Bildung und Teilhabe erhalten?

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, die

  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Welche Leistungen gibt es für Schülerinnen und Schüler?

Schülerinnen und Schüler unserer Schule bzw. deren Erziehungsberechtigte können folgendes Bildungspaket beantragen:

  • Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Leistung wird in zwei Raten beginnend ab dem 1. August 2011 ausbezahlt. Sie erhalten jeweils zum 1. August 70 € und zum 1. Februar eines Jahres 30 €
  • Kosten für die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von anderen Stellen übernommen werden
  • Eine angemessene Lernförderung -falls notwendig und von der Schule bestätigt zur Erreichung der wesentlichen Lernziele
  • Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in schulischer Verantwortung. Für jedes Essen ist 1 € selbst zu bezahlen
  • Kinder unter 18 Jahren, die Sozialleistungen beziehen, können Gutscheine im Wert von 10 € im Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen. Diese Gutscheine lassen sich z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikunterricht oder für mehrtägige Freizeiten und Angebote des Jugendamtes einsetzen.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Das Bildungs- und Teilhabepaket können Sie beantragen bei der Stadt Nürnberg.

 

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