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  • Grundschule - Friedrich-Wanderer-Schule
  • Telefon: 0911 - 231 213 50
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Häufige Fragen

Neue Adresse – neue Telefonnummer?

Adressenänderungen und Änderungen der Telefonnummern bitte sofort im Sekretariat melden.

Was tun, wenn mein Kind krank ist?

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am ersten Tag der Erkrankung rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn .

Sie erreichen uns telefonisch: Telefon: 0911 – 231 21 35 0.

Unser Sekretariat ist ab 7:30 Uhr besetzt.

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: sekretariat(at )friedrich-wanderer-schule.de

Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg. Unentschuldigtem Fehlen wird sofort nachgegangen.
Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so versuchen wir, das Elternhaus zu verständigen. Berufstätige Elternteile sollten, im Interesse des Kindes, die Rufnummer angeben, unter der sie tagsüber erreichbar sind oder wer sonst verständigt werden soll.

Wie kommt mein Kind sicher zur Schule?

Den sichersten Laufweg zur Friedrich-Wanderer-Schule entnehmen Sie bitte dem Faltblatt der Polizei, das Sie zum Schulstart in der 1. Klasse erhalten.

Entscheiden Sie in eigener Verantwortung, ob Sie Ihr Kind mit dem Rad zur Schule fahren lassen. Empfohlen wird es erst erst nach der Fahrradprüfung in der 4. Klasse.
Das Abstellen von Fahrrädern, Rollern und anderen Spielgeräten auf dem Schulgrundstück ist verboten. Bitte die Fahrradständer vor der Schule benutzen! Für mitgebrachte Fahrzeuge kann die Schule keine Haftung übernehmen.

Fahren Sie nicht mit dem Auto bis zum Eingang der Schule!

Zur Sicherheit aller Kinder bitten wir die Eltern, das Halteverbot vor dem Schulhaus und in der Wendeschleife, sowie die Tempo-30-Regelung zu beachten, falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen. Besser vereinbaren Sie mit Ihrem Kind einen Treffpunkt in Schulnähe. Ein kleiner Fußweg vor Schulbeginn oder nach dem langem Sitzen in der Schule ist gut für die Gesundheit Ihres Kindes!

Kann ich mein Kind von der Schule befreien?

Wir weisen Sie aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es Schulleitungen nicht gestattet ist, zum Zweck von Urlaubsreisen Unterrichtsbefreiung für die Kinder zu gewähren. Diesbezügliche Anträge müssen abgelehnt werden. Planen Sie entsprechende Vorhaben oder Reisen in Ihr Heimatland also bitte sehr frühzeitig, um Ferientermine einhalten zu können.

Weitere Informationen finden Sie in der Schulhausordnung und in Elternbriefen. Für Auskünfte, Ratschläge und bei Problemen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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